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Schülervertretung

Im Land Brandenburg sind im Schulgesetz eine Reihe von Möglichkeiten zur Mitwirkung durch Schüler oder Eltern geregelt. So gibt es für die Schüler ab der 4. Klasse die Möglichkeit, in jeder Klasse einen Klassensprecher zu wählen, der die Interessen der Schüler in der Schule besonders vertreten kann. Alle Klassensprecher wiederum wählen dann aus ihrem Kreis die Schulsprecher und die Vertreter der Schüler in der Schulkonferenz, dem "höchsten" Entscheidungsgremium in der Schule. Und die Klassensprecher wählen auch die Vertrauenslehrer an Eurer Schule, die dann als besondere Ansprechpartner für Euch da sind.

Wie das genau funktioniert, könnt Ihr in der Broschüre "Zusammen zum Ziel" - einem Ratgeber für Eltern- und Schülervetretungen - nachlesen.
Die für Schüler besonders wichtigen Seiten sind die Seiten 16, 26 - 36 sowie 47 - 51.

Die von Euch gewählten Schulsprecher und Vertreter in der Schulkonferenz sind aktuell folgende SchülerInnen:

  • Philina Schürmann, Kl. 6a
  • Robert Bruß, Kl. 6b
  • Robin Helmts, Kl. 6b
  • Philipp Schüler, Kl. 6c
  • Lucas Schulze, Kl. 6d